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   LSG Thüringen, 18.04.2019 - L 1 SF 753/18 B   

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https://dejure.org/2019,12066
LSG Thüringen, 18.04.2019 - L 1 SF 753/18 B (https://dejure.org/2019,12066)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 18.04.2019 - L 1 SF 753/18 B (https://dejure.org/2019,12066)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 18. April 2019 - L 1 SF 753/18 B (https://dejure.org/2019,12066)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07

    PKH: Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur im Umfang der Beiordnung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 18.04.2019 - L 1 SF 753/18
    Diese Einschränkung ist gem. § 48 Abs. 1 RVG für das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG grundsätzlich bindend (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Januar 2018 II-10 WF 33/07, zitiert nach Juris) und kann nur dahingehend ausgelegt werden, dass der neu beigeordnete Anwalt nur insoweit einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse haben soll, als diese nach seinem Eintreten in das Verfahren entstanden sind.
  • SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Für eine etwaige Zurechnung der anwaltlichen Tätigkeit eines Anwalts auf einen anderen fehlt es an einer Rechtsgrundlage (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 18.04.2019 - L 1 SF 753/18 B, Rn. 11; vgl. auch Toussaint in Hartmann/ders., Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 48 RVG Rn. 5, 16).

    Auch wenn Herr S durch Widerruf seiner Zulassung nicht mehr berechtigt war, die Kläger weiter zu vertreten (vgl. zur Rückgabe der Zulassung: Thüringer LSG, Beschluss v. 18.04.2019 - L 1 SF 753/18 B, Rn. 11), so bedeutet dies nicht, dass die an seine Person gebundene Verfahrensstellung automatisch auf den ihn dann beschäftigenden Arbeitgeber übergeht.

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